ORTSGEMEINDE STEFFELN
Zu Äußerungen, Behauptungen, Betroffenheit und Ängsten, die in den sozialen Netzwerken
und in der Öffentlichkeit zur Thematik Windkraft auf dem Duppacher Rücken zum Ausdruck
kommen, haben wir uns bisher zurückgehalten. Doch die Eskalation hat eine Stufe erreicht,
die bei einigen Äußerungen nur noch als persönlich beleidigend, diffamierend und
rufschädigend gewertet werden kann. Zur Versachlichung der Diskussion sollen deshalb
die nachfolgenden Informationen dienen.
1.Ob auf dem Höhenrücken zwischen Steffeln und Schüller Windkraftanlagen möglich sein
werden, wird ein Flächennutzungsplan (FNP) ausweisen, den der Verbandsgemeinderat
beschließen wird. Der FNP legt Vorranggebiete fest: Windkraftanlagen sollen auf
bestimmten, geeigneten Flächen konzentriert werden und damit ein Wildwuchs verhindert
werden. Dazu wird in einem festgelegten, über mehrere Jahre laufenden Verfahren das
gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde untersucht. Das Land hat dafür Kriterien festgelegt;
hinzu kommen Kriterien, die der Verbandsgemeinderat bestimmt. Im Laufe des Verfahrens
werden verschiedene fachliche Gutachten, insbesondere zu naturschutzrechtlichen Fragen
erforderlich sein und die Ergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen. Die
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll möglichst gering sein. Grundvoraussetzung ist
zunächst eine Mindestwindgeschwindigkeit. Völlig ausgeschlossen sind Windräder in
Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten (Zonen I und II) und Biotopen. Ebenso
ausgenommen sind Laubholzbestände mit einem Alter über 120 Jahre.
Zu Dörfern ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern einzuhalten, zu Einzelgehöften von
mindestens 500 Metern. Es stimmt nicht, wenn behauptet wird, dass 300 ha Wald abgeholzt
werden. Tatsächlich wird für ein Windrad eine Fläche von rund 3.500 qm benötigt.
Beim derzeitigen Planungsstand kann die Anzahl der Windräder überhaupt noch nicht
beziffert werden. Die in der Presse genannten 15 Anlagen sind reine Spekulation.
2. Unbestritten stellen Windkraftanlagen erhebliche Eingriffe in die Landschaft dar, sie
verändern das gewohnte Landschaftsbild. Demgegenüber stellt sich jedoch die Frage,
welchen Beitrag wir dazu leisten können, dem Klimawandel entgegen zu wirken, indem die
Kohlendioxidemissionen reduziert und die fossile und atomare Stromerzeugung durch
regenerative Energieerzeugung ersetzt werden.
3. Gemeinderäte stehen in der Verantwortung, für eine solide Finanzierung ihrer Gemeinden
zu sorgen. Absehbar sind Überschüsse aus dem Gemeindewald nicht mehr zu erwarten.
Die Erträge aus Windkraftanlagen sind eine nachhaltige Finanzquelle für die
Gemeindehaushalte - was allen Bürgern zugutekommt.
Darüber hinaus werden wir uns für Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger einsetzen, damit
diese direkt von der Windkraft profitieren können.
4. Mit der Rahmenvereinbarung können die fünf Gemeinden gemeinsam und
abgestimmt gegenüber Anbietern von Windkraftanlagen auftreten. Mit der
gemeinsamen Vermarktungsstrategie wird z. B. eine größere Flexibilität im Hinblick
auf die Standorte von Windrädern ermöglicht.
Die Verantwortlichen in Steffeln werden nicht das Maximum an Anlagen anstreben.
Standorte können überhaupt erst nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes in ca.
5 Jahren konkret bestimmt werden. Erst dann wird eine Standortentscheidung des
Gemeinderates anstehen.
5. Die erhobenen Vorwürfe der Befangenheit entbehren jeder Grundlage:
Die in den Gemeinderäten beschlossene Rahmenvereinbarung bezieht sich auf eine
(mögliche) Verpachtung ausschließlich von gemeindeeigenen Flächen und die
Verteilung der Pachteinnahmen auf die fünf Nachbargemeinden. Private
Grundstückseigentümer sind nicht beteiligt. Die vor der Abstimmung zur
Rahmenvereinbarung geäußerte Auffassung, bei einigen Ratsmitgliedern läge
Befangenheit vor, da sie einen direkten Vorteil erwarten könnten, ist unzutreffend.
Diese Frage wurde bereits vor der Gemeinderatssitzung von der Verbandsgemeindeverwaltung
geprüft und festgestellt: Eine Befangenheit ist nicht gegeben, da sich aus
der jetzigen Beschlussfassung kein unmittelbarer, sofortiger Vor- oder Nachteil für
Ratsmitglieder ergibt. Diese Rechtsauffassung hat die Kommunalaufsicht bestätigt.
Im Steffelner Gemeinderat wurde ausgiebig, offen und kontrovers diskutiert – ganz im
Sinne der kommunalen Demokratie.
Bei allen Meinungsunterschieden würden wir uns wünschen, dass in Zukunft der
respektvolle Umgang miteinander wieder gewahrt wird.
Bitte sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Wir sind mit den Verbandsgemeindegremien im ständigen Gespräch und werden
darüber informieren.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein wird nun in Ihrem Mitteilungsblatt regelmäßig über
das jetzt anlaufende Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes
informieren. Alle wesentlichen Informationen zu diesem Thema sollen darüber hinaus
auf der Internetseite www.gerolstein.de in einer Sonderrubrik eingestellt werden.
Informationen zu der konkreten Situation in unserm Dorf finden Sie im Mitteilungsblatt
unter der Rubrik „Ortsgemeinde Steffeln“. Unterlagen zu den öffentlichen Sitzungen
des Verbandsgemeinderates, des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, sowie
auch zu den Sitzungen des Gemeinderates Steffeln können auf der Internetseite
https://www.gerolstein.de/verwaltung/ratsinfosystem/ eingesehen werden.
Sonja Blameuser, Ortsbürgermeisterin Steffeln
Roland Schlösser, 1. Beigeordneter Steffeln
Werner Grasediek, 2. Beigeordneter Steffeln
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