top of page
Suche
  • Bürgermeisterin Sonja Blameuser

Klarstellung und Information zum Thema Windkraft auf dem DuppacherRücken (Rammelsberg/Weitersberg)

Aktualisiert: 21. Sept. 2020


ORTSGEMEINDE STEFFELN


Zu Äußerungen, Behauptungen, Betroffenheit und Ängsten, die in den sozialen Netzwerken

und in der Öffentlichkeit zur Thematik Windkraft auf dem Duppacher Rücken zum Ausdruck

kommen, haben wir uns bisher zurückgehalten. Doch die Eskalation hat eine Stufe erreicht,

die bei einigen Äußerungen nur noch als persönlich beleidigend, diffamierend und

rufschädigend gewertet werden kann. Zur Versachlichung der Diskussion sollen deshalb

die nachfolgenden Informationen dienen.

1.Ob auf dem Höhenrücken zwischen Steffeln und Schüller Windkraftanlagen möglich sein

werden, wird ein Flächennutzungsplan (FNP) ausweisen, den der Verbandsgemeinderat

beschließen wird. Der FNP legt Vorranggebiete fest: Windkraftanlagen sollen auf

bestimmten, geeigneten Flächen konzentriert werden und damit ein Wildwuchs verhindert

werden. Dazu wird in einem festgelegten, über mehrere Jahre laufenden Verfahren das

gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde untersucht. Das Land hat dafür Kriterien festgelegt;

hinzu kommen Kriterien, die der Verbandsgemeinderat bestimmt. Im Laufe des Verfahrens

werden verschiedene fachliche Gutachten, insbesondere zu naturschutzrechtlichen Fragen

erforderlich sein und die Ergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen. Die

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll möglichst gering sein. Grundvoraussetzung ist

zunächst eine Mindestwindgeschwindigkeit. Völlig ausgeschlossen sind Windräder in

Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten (Zonen I und II) und Biotopen. Ebenso

ausgenommen sind Laubholzbestände mit einem Alter über 120 Jahre.

Zu Dörfern ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern einzuhalten, zu Einzelgehöften von

mindestens 500 Metern. Es stimmt nicht, wenn behauptet wird, dass 300 ha Wald abgeholzt

werden. Tatsächlich wird für ein Windrad eine Fläche von rund 3.500 qm benötigt.

Beim derzeitigen Planungsstand kann die Anzahl der Windräder überhaupt noch nicht

beziffert werden. Die in der Presse genannten 15 Anlagen sind reine Spekulation.

2. Unbestritten stellen Windkraftanlagen erhebliche Eingriffe in die Landschaft dar, sie

verändern das gewohnte Landschaftsbild. Demgegenüber stellt sich jedoch die Frage,

welchen Beitrag wir dazu leisten können, dem Klimawandel entgegen zu wirken, indem die

Kohlendioxidemissionen reduziert und die fossile und atomare Stromerzeugung durch

regenerative Energieerzeugung ersetzt werden.

3. Gemeinderäte stehen in der Verantwortung, für eine solide Finanzierung ihrer Gemeinden

zu sorgen. Absehbar sind Überschüsse aus dem Gemeindewald nicht mehr zu erwarten.

Die Erträge aus Windkraftanlagen sind eine nachhaltige Finanzquelle für die

Gemeindehaushalte - was allen Bürgern zugutekommt.

Darüber hinaus werden wir uns für Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger einsetzen, damit

diese direkt von der Windkraft profitieren können.

4. Mit der Rahmenvereinbarung können die fünf Gemeinden gemeinsam und

abgestimmt gegenüber Anbietern von Windkraftanlagen auftreten. Mit der

gemeinsamen Vermarktungsstrategie wird z. B. eine größere Flexibilität im Hinblick

auf die Standorte von Windrädern ermöglicht.

Die Verantwortlichen in Steffeln werden nicht das Maximum an Anlagen anstreben.

Standorte können überhaupt erst nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes in ca.

5 Jahren konkret bestimmt werden. Erst dann wird eine Standortentscheidung des

Gemeinderates anstehen.

5. Die erhobenen Vorwürfe der Befangenheit entbehren jeder Grundlage:

Die in den Gemeinderäten beschlossene Rahmenvereinbarung bezieht sich auf eine

(mögliche) Verpachtung ausschließlich von gemeindeeigenen Flächen und die

Verteilung der Pachteinnahmen auf die fünf Nachbargemeinden. Private

Grundstückseigentümer sind nicht beteiligt. Die vor der Abstimmung zur

Rahmenvereinbarung geäußerte Auffassung, bei einigen Ratsmitgliedern läge

Befangenheit vor, da sie einen direkten Vorteil erwarten könnten, ist unzutreffend.

Diese Frage wurde bereits vor der Gemeinderatssitzung von der Verbandsgemeindeverwaltung

geprüft und festgestellt: Eine Befangenheit ist nicht gegeben, da sich aus

der jetzigen Beschlussfassung kein unmittelbarer, sofortiger Vor- oder Nachteil für

Ratsmitglieder ergibt. Diese Rechtsauffassung hat die Kommunalaufsicht bestätigt.

Im Steffelner Gemeinderat wurde ausgiebig, offen und kontrovers diskutiert – ganz im

Sinne der kommunalen Demokratie.

Bei allen Meinungsunterschieden würden wir uns wünschen, dass in Zukunft der

respektvolle Umgang miteinander wieder gewahrt wird.

Bitte sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Wir sind mit den Verbandsgemeindegremien im ständigen Gespräch und werden

darüber informieren.

Die Verbandsgemeinde Gerolstein wird nun in Ihrem Mitteilungsblatt regelmäßig über

das jetzt anlaufende Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes

informieren. Alle wesentlichen Informationen zu diesem Thema sollen darüber hinaus

auf der Internetseite www.gerolstein.de in einer Sonderrubrik eingestellt werden.

Informationen zu der konkreten Situation in unserm Dorf finden Sie im Mitteilungsblatt

unter der Rubrik „Ortsgemeinde Steffeln“. Unterlagen zu den öffentlichen Sitzungen

des Verbandsgemeinderates, des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, sowie

auch zu den Sitzungen des Gemeinderates Steffeln können auf der Internetseite

https://www.gerolstein.de/verwaltung/ratsinfosystem/ eingesehen werden.

Sonja Blameuser, Ortsbürgermeisterin Steffeln

Roland Schlösser, 1. Beigeordneter Steffeln

Werner Grasediek, 2. Beigeordneter Steffeln

229 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page