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Öffentliche Beantwortung von Bürgerfragen zu Windenergie und Neuausrichtung der Jagd

  • brunojuchems
  • vor 2 Tagen
  • 9 Min. Lesezeit

Information der Ortsgemeinde Steffeln – Stand 26. Juli 2026

 

Der Ortsgemeinde Steffeln wurde ein Fragenkatalog zu den Themen Windenergie sowie Neuausrichtung der Jagd vorgelegt. Beide Themen haben für die Ortsgemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger erhebliche finanzielle, strukturelle und langfristige Bedeutung. Die Fragen wurden von Herrn Werner Grasediek eingereicht.

Herr Grasediek hat einer öffentlichen Beantwortung sowie der Nennung seines Namens zugestimmt.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, den aktuellen Sachstand transparent darzustellen, die wesentlichen Überlegungen der Ortsgemeinde nachvollziehbar zu machen und die Bevölkerung in dem rechtlich zulässigen Umfang zu informieren. Dabei ist zu beachten: Laufende Vertragsangelegenheiten, konkrete wirtschaftliche Berechnungen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verhandlungspositionen sowie schutzwürdige Interessen Dritter können nicht vollständig öffentlich dargestellt werden. Die Ortsgemeinde wird jedoch die wesentlichen Entwicklungen, die Größenordnung der Veränderungen und die grundsätzliche Haltung der Gemeinde offen erläutern.

 

 

Kurz zusammengefasst:

Die Ortsgemeinde Steffeln erklärt weiterhin ihren grundsätzlichen Willen, die drei vorgesehenen Windenergieanlagen im südlichen Gemeindebereich zu ermöglichen.

Die zuletzt in Aussicht gestellten Pachteinnahmen würden voraussichtlich nicht einmal mehr ein Fünftel der ursprünglich vertraglich vereinbarten Mindestpacht erreichen.

Der Gemeinderat wird die Frage einer möglichen Vertragsanpassung in nichtöffentlicher Sitzung beraten, weil Vertragsinhalte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Verhandlungspositionen betroffen sind.

Die Neuausrichtung der Jagd und die Bewertung des Windenergieprojekts berühren beide den Gemeindewald. Maßstab bleibt eine langfristig verantwortbare Entwicklung für Wald, Gemeinde und Bevölkerung.

 

1.     Windenergieprojekt „Duppacher Rücken“

 

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2026 wurde darüber informiert, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Windenergieprojektes „Duppacher Rücken“ nach Darstellung unseres Vertragspartners erheblich verändert haben.

In der vergangenen Woche fand hierzu ein weiterer Austausch zwischen dem Projektierer und dem Gemeinderat statt. Dabei wurden dem Gemeinderat das zuletzt vorliegende Zahlenmaterial sowie die aus Sicht des Projektierers bestehende Dringlichkeit der weiteren Projektumsetzung erläutert.

 

Nach Darstellung des Projektierers wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtprojekt zwischenzeitlich teilweise erteilt. Danach soll die Genehmigung am 06.07.2026 für insgesamt 18 Windenergieanlagen ergangen sein. Für einzelne Anlagen sollen dabei noch zusätzliche umweltfachliche Voraussetzungen beziehungsweise Prüfungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Fledermausart, zu beachten sein.

Die Ortsgemeinde wird diesen Genehmigungsstand, die Nebenbestimmungen sowie die daraus folgenden vertraglichen und rechtlichen Auswirkungen sorgfältig prüfen. Maßgeblich sind hierbei die offiziellen Genehmigungsunterlagen und Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.

Für die Ortsgemeinde Steffeln betrifft die weitere Bewertung insbesondere die drei vorgesehenen Windenergieanlagen im südlichen Gemeindebereich, im Bereich der sogenannten Panzersperre.

Die Ortsgemeinde Steffeln erklärt weiterhin ihren grundsätzlichen Willen, die Realisierung dieser drei Anlagen zu ermöglichen. Dieser grundsätzliche Wille steht jedoch unter der Voraussetzung, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Ortsgemeinde weiterhin vertretbar sind.

 

Nach dem zuletzt erläuterten Stand würden die künftig in Aussicht gestellten jährlichen Pachteinnahmen je Windenergieanlage voraussichtlich nicht einmal mehr ein Fünftel der ursprünglich vertraglich vereinbarten Mindestpacht erreichen. Damit handelt es sich aus Sicht der Ortsgemeinde nicht um eine bloße Anpassung einzelner Vertragsparameter, sondern um eine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Grundlage des Projektes.

 

Die Entscheidung kann deshalb nicht allein unter dem Gesichtspunkt getroffen werden, ob Windenergie grundsätzlich befürwortet wird oder nicht. Vielmehr ist sorgfältig abzuwägen, ob die langfristigen Belastungen für Wald, Landschaft, Infrastruktur und Bevölkerung unter den nun dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch in einem angemessenen Verhältnis zu den verbleibenden Einnahmeerwartungen stehen.

 

Der Projektierer hat bislang keinen ausdrücklichen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Rahmenbedingungen ab der Jahreswende mit dem Übergang in einen neuen gesetzlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen deutlich schwieriger darstellen könnten. Zugleich sind nach Darstellung des Projektierers die künftigen gesetzlichen Regelungen noch nicht in allen Einzelheiten abschließend ausgestaltet. Auch eine Begrenzung einspeiseabhängiger Nutzungsentgelte steht im Raum. Gerade diese Unsicherheit ist für die Ortsgemeinde ein zentraler Punkt. Wenn die kurz- und mittelfristige Entwicklung der gesetzlichen, wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden kann, ist eine kurzfristige Festlegung auf ein deutlich schlechteres Vertragsmodell mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten nur nach besonders sorgfältiger Prüfung vertretbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die weitere Entwicklung des Energiemarktes nicht ausschließlich negativ darstellen muss. Der Energiebedarf wird voraussichtlich weiter steigen. Geeignete Windkraftflächen bleiben begrenzt. Zudem können gesetzliche Klarstellungen, Marktbereinigungseffekte oder veränderte Finanzierungslagen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen künftig wieder verändern.

 

Dies spricht gegen eine übereilte langfristige Festlegung unter den derzeit besonders unsicheren Bedingungen. Der Gemeinderat wird sich noch in diesem Monat, voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche, in nichtöffentlicher Sitzung mit der Frage einer möglichen Anpassung des bestehenden Vertrags befassen. Die nichtöffentliche Behandlung ist erforderlich, da hierbei konkrete Vertragsinhalte, wirtschaftliche Berechnungsgrundlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Verhandlungspositionen betroffen sind. Gleichwohl hält es die Ortsgemeinde für richtig, die Bevölkerung vorab in dem rechtlich zulässigen Umfang über die wesentlichen Entwicklungen zu informieren. Dies erfolgt bewusst ohne Offenlegung konkreter Vertragszahlen, jedoch mit Darstellung der Größenordnung der Veränderung. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen wurde bislang nicht getroffen. Der Gemeinderat wird die nun vorliegenden Informationen sorgfältig bewerten. Dabei sind sowohl die bestehenden vertraglichen Regelungen als auch die erheblich veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

 

 2. Austausch mit weiteren Beteiligten und mögliche Handlungsoptionen

 

Die Ortsgemeinde Steffeln steht mit weiteren betroffenen Beteiligten im Austausch beziehungsweise strebt einen abgestimmten Austausch an. Dabei ist zu beachten, dass die Ausgangslage der Ortsgemeinde Steffeln nicht vollständig mit der Lage der vier Gemeinden Schüller, Gönnersdorf, Birgel und Lissendorf vergleichbar ist. Diese vier Gemeinden sind in einem eigenen Solidarpakt miteinander verbunden. Die Ortsgemeinde Steffeln war ursprünglich ebenfalls Teil dieser Struktur, wurde jedoch im Jahr 2024 durch Mehrheitsbeschluss aus dieser Solidargemeinschaft ausgeschlossen. Steffeln verfügt daher heute über eine eigene vertragliche und wirtschaftliche Ausgangslage.

 

Zum seinerzeit durchgeführten Interessenbekundungsverfahren ist festzuhalten, dass dieses keine bindende Wirkung hatte. Es diente vielmehr dazu, verschiedene Angebote strukturiert miteinander vergleichen und eine Entscheidungsgrundlage für die damaligen Beratungen schaffen zu können. Vor dem Hintergrund der inzwischen erheblich veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Ortsgemeinde prüfen, welche rechtlich zulässigen Handlungsoptionen bestehen. Hierzu kann auch gehören, die Marktlage erneut zu bewerten. Konkrete Gespräche, Sondierungen oder Einschätzungen zu einzelnen Unternehmen werden aus Gründen des Schutzes gemeindlicher Verhandlungspositionen, geschäftlicher Interessen Dritter und laufender Entscheidungsprozesse nicht öffentlich kommentiert.

 

Ergänzend wird die Ortsgemeinde auch mögliche fachliche Beratungsangebote und Unterstützungsstellen in die weitere Bewertung einbeziehen. Angesichts der langen Vertragslaufzeit, der erheblich veränderten wirtschaftlichen Grundlagen und der noch nicht abschließend einschätzbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine eigenständige und sorgfältige Bewertung erforderlich. Hinweise aus der Bürgerschaft zu weiteren im Energieportal dargestellten Windenergieanlagen im Umfeld der Gemarkung Steffeln werden aufgenommen und in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Diese Entwicklungen sind von der eigenen Vertrags- und Abwägungssituation der Ortsgemeinde Steffeln zu unterscheiden, können aber für die Gesamtbewertung der Windenergieentwicklung im Umfeld der Gemarkung von Bedeutung sein.

 

2.     Mögliche Beteiligung nach § 6 EEG

 

Nach den zuletzt vorliegenden Informationen käme für die Ortsgemeinde Steffeln im Fall der Realisierung des nördlichen Teilparks durch die vier Nachbargemeinden zudem eine finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG in Betracht. Hintergrund ist, dass die Gemarkung Steffeln aufgrund ihrer geografischen Lage innerhalb des hierfür maßgeblichen Umkreises von 2,5 km um mehrere Anlagen des nördlichen Teilparks betroffen wäre. Diese Beteiligung ist keine Pachtzahlung für gemeindliche Flächen der Ortsgemeinde Steffeln, sondern eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung betroffener Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen.

Nach derzeitigem Stand handelt es sich um eine vom Projektierer anzubietende Leistung. Ein unmittelbarer Rechtsanspruch der Ortsgemeinde Steffeln hierauf besteht nicht losgelöst von einer entsprechenden Umsetzung und Vereinbarung. Nach den bisher mitgeteilten Informationen wird eine solche Beteiligung für den nördlichen Teilpark jedoch in Aussicht gestellt.

 

Für den Fall der tatsächlichen Realisierung des nördlichen Teilparks wurde der Ortsgemeinde Steffeln daraus ein jährlicher Betrag im unteren sechsstelligen Bereich in Aussicht gestellt. Dieser Betrag steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Realisierung des Teilprojektes, der zugrunde gelegten Ertragsannahmen und der weiteren vertraglichen Ausgestaltung. Diese mögliche Beteiligung ist für die Bewertung nicht unerheblich. Sie zeigt, dass die Ortsgemeinde Steffeln bei einer Realisierung des nördlichen Teilparks nicht vollständig von wirtschaftlichen Effekten der Windenergienutzung in der Region ausgeschlossen wäre. Zugleich ersetzt diese mögliche Beteiligung aber nicht die eigenständige Prüfung der Frage, ob die drei vorgesehenen Windenergieanlagen im südlichen Gemeindebereich zu den nun erheblich verschlechterten Pachtbedingungen noch vertretbar sind. Insbesondere darf eine mögliche Beteiligung nach § 6 EEG nicht mit den ursprünglich vertraglich vereinbarten Mindestpachten für gemeindeeigene Flächen gleichgesetzt werden. Sie unterscheidet sich in ihrer rechtlichen Qualität, ihrer Verlässlichkeit und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung deutlich von einem vertraglich zugesicherten Nutzungsentgelt.

 

3.     Zusammenhang mit Gemeindewald und Neuausrichtung der Jagd

 

Die Themen Windenergie und Neuausrichtung der Jagd stehen für die Ortsgemeinde Steffeln nicht losgelöst nebeneinander. Beide betreffen unmittelbar unseren Gemeindewald und damit einen der wichtigsten langfristigen Vermögenswerte der Ortsgemeinde. Die Gemeinde verfolgt mit der Neuausrichtung der Jagd das Ziel, die natürliche Verjüngung und den klimastabilen Umbau des Gemeindewaldes deutlich zu verbessern. Es geht darum, Verbiss- und Schälschäden zu reduzieren, junge Laubbäume besser aufkommen zu lassen und den Wald für kommende Generationen widerstandsfähiger zu machen.


Vor diesem Hintergrund ist auch das Windenergieprojekt besonders sorgfältig zu bewerten. Einerseits kann Windenergie einen Beitrag zur Energiewende leisten und der Gemeinde wichtige Einnahmen ermöglichen. Andererseits sind mit der Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des Gemeindewaldes erhebliche Eingriffe in Wald, Landschaft, Wegeinfrastruktur und das unmittelbare Umfeld verbunden.


Es wäre schwer vermittelbar, einerseits erhebliche Anstrengungen zur Erhaltung, Verjüngung und Stabilisierung unseres Gemeindewaldes einzuleiten, andererseits aber tiefgreifende Eingriffe in denselben Wald zu wesentlich schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen hinzunehmen, ohne diese Entwicklung erneut kritisch abzuwägen. Die Entscheidung über eine mögliche Vertragsanpassung ist daher nicht allein eine Einnahmefrage. Sie betrifft auch die Frage, welchen Stellenwert der Gemeindewald für Steffeln langfristig haben soll. Aus Sicht der Ortsgemeinde muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob das Verhältnis zwischen Belastung und Nutzen unter den veränderten Rahmenbedingungen noch angemessen ist.

 

4.     Neuausrichtung der Jagd / Eigenjagdbezirk

 

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2026 wurden die Grenzen des gemeindlichen Eigenjagdbezirks neu festgelegt. Dies war ein wichtiger formaler Schritt, um die weitere jagdliche Ausrichtung der Ortsgemeinde auf eine geordnete Grundlage stellen zu können. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Bejagung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Ortsgemeinde arbeitet aktuell daran, ein neues Wald- und Jagdkonzept auf den Weg zu bringen. Dieses Konzept soll die jagdliche Nutzung künftig stärker an den waldbaulichen Zielen der Gemeinde ausrichten. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, wie die natürliche Verjüngung des Gemeindewaldes verbessert, Verbiss- und Schälschäden reduziert und der klimastabile Umbau unseres Waldes unterstützt werden kann. Die Jagd soll künftig nicht isoliert betrachtet werden, sondern als wesentliches Instrument zur Erhaltung und Entwicklung des Gemeindewaldes.

Zu der Frage, welche Form der Vergabe der Jagdausübung künftig bevorzugt wird, ist festzuhalten: Die Ortsgemeinde legt sich derzeit nicht vorschnell auf eine bestimmte Vertragsform fest. Geprüft werden verschiedene Modelle, darunter eine klassische Jagdverpachtung mit klaren Zielvorgaben, eine stärker gesteuerte Verpachtung, jagdliche Dienstleistungsmodelle, Eigenbewirtschaftung, Begehungsscheine sowie mögliche Mischformen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Modells, sondern ob es geeignet ist, die Ziele der Ortsgemeinde für Wald, Wildbestand und Naturverjüngung wirksam zu unterstützen.


Ob und welche Bereiche des neuen Eigenjagdbezirks künftig überhaupt verpachtet werden, steht derzeit noch nicht fest. Diese Frage ist Bestandteil der laufenden Konzeptentwicklung und der weiteren Beratungen in den gemeindlichen Gremien.

Dabei wird ausdrücklich auch geprüft, ob einzelne Bereiche, mehrere Teilbereiche oder gegebenenfalls der gesamte Eigenjagdbezirk künftig in anderer Form bewirtschaftet werden sollen. Eine Entscheidung über die konkrete Aufteilung oder Bewirtschaftungsform ist bislang nicht getroffen. Der Gemeinderat wird diese Frage erst auf Grundlage des noch zu erarbeitenden Wald- und Jagdkonzeptes bewerten.


Zu der Frage, ob die derzeitigen Pächter des bisherigen Eigenjagdbezirks Interesse an einem Jagdpachtvertrag für den neuen Eigenjagdbezirk bekundet haben, ist festzuhalten: Eine gemeinsame oder verbindliche Interessenbekundung der bisherigen Pächter als bisherige gemeinsame Vertragspartner liegt der Ortsgemeinde derzeit nicht vor.

 

5.     Gemeindewaldflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk

 

Neben dem gemeindlichen Eigenjagdbezirk gibt es auch Gemeindewaldflächen, die weiterhin im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verbleiben. Auch diese Flächen sind für die Ortsgemeinde von erheblicher Bedeutung. Die Ortsgemeinde Steffeln legt ausdrücklich Wert darauf, dass für diese Gemeindewaldflächen dieselben waldbaulichen Zielsetzungen gelten wie im Eigenjagdbezirk. Es darf aus Sicht der Gemeinde keine unterschiedliche Behandlung nach dem Motto geben, dass im Eigenjagdbezirk konsequent auf Naturverjüngung, Waldumbau und Verbissreduzierung hingearbeitet wird, während auf gemeindlichen Waldflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk geringere Anforderungen gelten. Die Gemeinde erwartet deshalb auch für die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verbleibenden Gemeindewaldflächen eine Bejagung, die geeignet ist, die Waldentwicklungsziele zu erreichen. Dazu gehören insbesondere die Reduzierung von Verbiss- und Schälschäden, die Förderung der natürlichen Verjüngung und die Unterstützung eines klimastabilen Mischwaldes. Die Ortsgemeinde wird sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten und ihrer Stellung innerhalb der Jagdgenossenschaft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Anforderungen bei künftigen jagdlichen Entscheidungen, Verpachtungen oder sonstigen Regelungen berücksichtigt werden. Die Neuausrichtung der Jagd darf sich daher nicht nur auf den Eigenjagdbezirk beschränken. Ziel muss eine insgesamt waldverträgliche Bejagung auf allen gemeindlichen Waldflächen sein, unabhängig davon, ob diese Flächen dem Eigenjagdbezirk oder dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zugeordnet sind.

 

6.     Weiteres Verfahren und Transparenz

 

Sämtliche grundlegenden Schritte zur Neuausrichtung des Wald- und Jagdkonzeptes sollen, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, in öffentlichen Beratungen der gemeindlichen Gremien behandelt werden. Dies betrifft insbesondere öffentliche Sitzungen des Gemeinderats sowie gegebenenfalls öffentliche Sitzungen des zuständigen Ausschusses. Soweit Arbeitsgruppen oder vorbereitende Besprechungen eingerichtet werden, dienen diese der fachlichen Vorbereitung. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung bleiben den zuständigen gemeindlichen Gremien vorbehalten. Die Bevölkerung wird damit Gelegenheit haben, die Entwicklung des Konzeptes nachzuvollziehen. Soweit im Einzelfall Vertragsangelegenheiten, personenbezogene Belange oder schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sind, kann eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich sein. Auch im Bereich Windenergie wird die Ortsgemeinde die Bevölkerung im rechtlich zulässigen Umfang weiter informieren. Eine öffentliche Mitteilung über das Ergebnis der anstehenden Beratung wird erfolgen, soweit dies unter Wahrung vertraglicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Schutzinteressen möglich ist. Die Ortsgemeinde Steffeln ist sich der Tragweite beider Themen bewusst. Sowohl beim Windenergieprojekt als auch bei der Neuausrichtung der Jagd geht es um Entscheidungen, deren Folgen über viele Jahre und Jahrzehnte wirken werden.

 

Der Gemeinderat wird diese Entscheidungen daher nicht unter kurzfristigem Druck, sondern mit Blick auf die langfristigen Interessen der Ortsgemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger treffen.

 

Ortsgemeinde Steffeln – Bürgerinformation Windenergie / Jagd – Stand Juli 2026

Verfasser: Bruno Juchems

 
 
 

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